Projekt
Anwendung des §2b Umsatzsteuergesetz
von APPELIUS.net
>> Ihr Ansprechpartner
Mein Name ist Kay Arnold und ich bin Mitarbeiter des Kirchlichen Verwaltungsamtes Berlin Mitte-West. Ich leite die Abteilung Kaufmännische Buchhaltung und Kita. Im Rahmen des Projekts §2b USt begleite ich, als Projektleiter hier im KVA, die Abteilungen des KVA und die Mitarbeiter der Verwaltung, der Gemeinden und Kirchenkreise.
Bei Fragen zur Umsetzung oder zum weiteren Vorgehen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Kay Arnold
Kaufmännische Buchhaltung und Kita
Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Mitte-West
Telefon: +49 (0) 30 306 975-46
Mobil: +49 (0) 176 45858147
E-Mail: kay.arnold@kva-bmw.de
>>Warum machen wir das?
Wie Sie sicher schon mitbekommen haben, wird es keine weitere Verlängerung für die Übergangsregelung des §2b UStG geben. Das bedeutet, dass der §2b UStG für alle Gemeinden und Kirchenkreise ab dem 01.01.2027 anzuwenden ist. Als Konsequenz ist jede Leistung, die eine Gemeinde oder ein Kirchenkreis erbringt, auf steuerliche Relevanz zu prüfen.
Die Umsetzung habe ich als Projektleiter hier im KVA übernommen. Ziel ist es, alle Gemeinden möglichst unkompliziert und praxisnah, die in Kraft tretenden Regeln umzusetzen.
>>Der Zeitliche Ablauf
Was bisher unternommen wurde:
Das KVA hat sich bereits seit geraumer Zeit auf das Inkrafttreten des Paragraphen 2b UStG vorbereitet.
Aktuell haben wir für alle Gemeinden und Kirchenkreise Listen erstellt, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, von denen wir aus dem Buchhaltungssystem und der Kommunikation mit den Gemeinden und Kirchenkreisen wissen. Diese Listen wurden den Gemeinden und Kirchenkreisen per Mail, mit der Bitte diese bis zum 30.09.2026 kritisch zu Prüfen und zu Ergänzung, zugesendet.
Wie wir weiter vorgehen:
Nach dem die Listen an uns zurückgesendet wurden, werden wir als KVA eine Bewertung der Leistungen auf steuerliche Relevanz vornehmen. Dies wird in engem Austausch mit den Mitarbeitern der Gemeinden und Kirchenkreisen geschehen. Die Ergebnisse werden dazu dienen, dass wir gemeinsam Prozesse anpassen, damit sie ihren neuen steuerlichen Pflichten, ab dem 01.01.2027 nachkommen können.
>>Schulungen
Das Konsistorium hat, in Vorbereitung auf die neuen Gegebenheiten, Verträge mit der Lernplattform CampusOne abgeschlossen. Über diese Lernplattform haben dann die Mitarbeiter der Gemeinden, Kirchenkreise und des KVA, Zugang zu Unterrichtsvideos, in denen sie Steuerliches Wissen vermittelt bekommen. Die Zugänge werden in den nächsten Tagen freigeschaltet. Das KVA wird die Registrierung für die Mitarbeiter der Gemeinden und Kirchenkreise organisieren. Über den genauen Ablauf der Registrierung werden wir sie informieren, sobald dies möglich ist.
Zusätzlich werden die Mitarbeiter des KVA Ende Oktober eine Auffrischungsschulung zum Thema Umsatzsteuer, durch das Konsistorium erhalten. Anschließend werden wir im KVA das vermittelte Wissen aufbereiten und für die Mitarbeiter der Gemeinden und Kirchenkreise aufbereiten. Wir werden im November dann, an zwei Terminen im KVA und einem Termin Online, Schulungen anbieten, zu denen die Mitarbeiter der Gemeinden und Kirchenkreise eingeladen werden.